Schulordnung der Realschule Rheinau

Das Zusammenleben in der Schule erfordert ‑wie in jeder Gemeinschaft‑ bestimmte Normen einzuhalten. Diese Schulordnung regelt nicht alle An­gelegenheiten, sondern be­schränkt sich auf besonders wichtige Verhal­tensweisen. Nur wenn diese beachtet werden, kann die Schule ihrer Auf­gabe gerecht wer­den. Ein angenehmes Schulklima, in welchem sich alle wohlfühlen, wird dann entstehen, wenn jeder seinem Mitmenschen mit Achtung, Höflichkeit und Rücksichtnahme begegnet. Beim Umgang un­tereinander halten wir uns stets an den Schulvertrag und die Klassenre­geln.

I. Vor und nach dem Unterricht:

Die Schüler halten sich vor Beginn der ersten Stunde in der Aula auf und dürfen zum 1. Läuten um 7:50  Uhr auf die Stockwerke.

Aus Sicherheitsgründen halten wir die Treppen und Gänge grundsätzlich frei. Im Unterrichtszimmer setzen wir uns nicht auf die Fensterbänke. Wir hängen Jacken und Mäntel an den Garderoben auf. Jeder ist für seine Wert­gegenstände, Fahrräder, Mofas und Roller selbst verantwortlich.

II. Unterricht:

Schüler und Lehrer beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. Verspä­tungen werden begründet. Falls ein Lehrer länger als 5 Minuten ausbleibt, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung. Zu Beginn des Unterrichts begrüßen sich Lehrer und Schüler auf respektvolle Weise, dazu stehen alle auf. Beendet wird der Unterricht von der Lehrperson.

Alle Fachräume sowie Turnhalle und Schwimmbad dürfen nur zu­sammen mit der zuständigen Lehrkraft betreten werden. Beim Wechsel des Unterrichtszimmers verhalten wir uns ruhig und stören andere Klassen nicht. Vertretungsstunden sind keine Freistunden sondern Unterrichtszeit. Deshalb bleiben wir im zugewiesenen Unterrichtszimmer und bearbeiten in dieser Zeit still und selbständig die vorgesehenen Aufgaben. Wir ver­halten uns dabei so, dass sich die Mitschüler nicht gestört fühlen. Vor jedem Raumwechsel säubern wir das Unterrichtszimmer und stuhlen auf.

III. Pausen und unterrichtsfreie Zeiten

Zu Beginn der Pausen verlassen wir das Unterrichtszimmer und gehen zügig in den Hof oder die Aula. Der Lehrer verlässt als Letzter den Raum. Das Schulgelände darf während der Pausen nicht verlassen werden, das Betreten des Basketballplatzes ist nur zum Zwecke des Ballspielens erlaubt. Um Gefahren und Belästigungen zu vermeiden, muss Rennen, Toben und Ball spielen im Schulhaus unterbleiben. Während der 1. und 2. Pause ist das Ballspielen auf dem Schulhof nicht gestattet. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Anstand und Hygiene gebieten dort äußerste Sauberkeit. Mit dem 1. Gong am Ende der Pause begeben wir uns sofort zum nächsten Unterrichtszimmer und bereiten uns dort auf die nächste Stunde vor. In der Mittagspause ist ab Kl. 8 das Verlassen des Schulgeländes mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet. Der Basketballplatz darf nur in den Pausen am Vormittag betreten werden.

IV. Umwelt:

Wir achten auf unsere Umwelt! Jeder bemüht sich, Arbeitsplatz, Klassenzimmer und Schulhof sauber zu halten. Der Hofdienst reinigt nach Ende der zweiten Pause Hof und Aula. Im Unterrichtszimmer trennen wir den Abfall. Mit Büchern, Materialien, Einrichtungsgegenständen und dem Eigentum anderer gehen wir sorgsam um. Wer Schuleigentum beschmutzt oder zerstört muss für den Schaden oder die Reinigung aufkommen. Entstandene Schäden melden wir umgehend der Lehrkraft.

V. Sonstiges:

Während des Unterrichts verzichten wir auf Kaugummis und tragen weder Mützen noch Kappen. Das Trinken während des Unterrichts, unter der Voraussetzung, dass es den Unterricht nicht stört, ist gestattet. Gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer oder Laserpointer haben in der Schule nichts zu suchen und sind verboten.

Smartphones, Smartwatches u.Ä. müssen in der Schule ausgeschaltet sein. Smartphones dürfen auf dem Schulgelände nicht sichtbar sein. Das Smartphone darf ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht benutzt werden. Bei Verstößen wird das entsprechende Gerät abgenommen und bis Unterrichtsende bei der Schulleitung verwahrt. In der Mittagspause darf das Smartphone in der Handyzone vor der Mensa genutzt werden.

Rauchen gefährdet die Gesundheit. Das Rauchen ist bei uns ‑ wie an allen Schulen in Baden-­Württemberg – gesetzlich verboten. Das glei­che gilt für Al­kohol und andere Drogen.

Eine Unterrichtsbefreiung ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefäl­len und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Eltern möglich. Beurlaubungen von 1 Stunde erteilt der betreffende Fachlehrer, bis zu 2 Tagen der Klassenlehrer, ab 3 Tagen der Schulleiter. Bei Krankheit informieren die Er­ziehungsberechtigten die Schule über das Fehlen. Bei mehrtägigem Fehlen muss spätestens nach 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Arzttermine sind in der Regel auf unterrichtsfreie Zeiten zu legen. Ansonsten haben die Eltern vorher eine Freistellung vom Unterricht zu beantragen.