Das Wichtigste in Kürze:

Erkrankung

  • Anruf oder Meldung über den „Schulmanager“ am ersten Tag (Informationspflicht).
  • Schriftliche Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung spätestens am dritten Tag (Entschuldigungspflicht).

Beurlaubung

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag über den „Schulmanager“ spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Termin.
  • Mögliche Gründe: Facharztbesuch, familiäre Gründe, Ausübung eines Ehrenamtes, Sportwettkämpfe, Fahrprüfung, o.ä.
  • Genehmigung bei Einzelstunden durch die Fachlehrer*in, bis zu 2 Tage durch die Klassenlehrer*in und länger als zwei Tage durch den Schulleiter.
  • Wegen verbilligter Flüge darf ein Schulleiter keine Beurlaubung direkt vor oder nach Ferienabschnitten genehmigen. Die Bundespolizei kontrolliert dies teilweise an den Flughäfen. 

Wenn Sie genauer nachlesen möchten: Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg.